Die häufigsten Fragen zu Berichtigungen
Was kann beim Standesamt Düsseldorf berichtigt werden?
Beim Standesamt Düsseldorf können nur Register berichtigt werden, die beim Standesamt Düsseldorf geführt werden. Dies sind:
Urkunden über Geburten der letzten 110 Jahre
- wenn die Geburt in Düsseldorf stattgefunden hat
- wenn die Geburt im Ausland stattgefunden hat und in Düsseldorf auf Antrag beurkundet wurde
Urkunden über Eheschließungen der letzten 80 Jahre
- wenn die Ehe in Düsseldorf stattgefunden hat
- wenn die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und in Düsseldorf auf Antrag nachbeurkundet wurde
Urkunden über eingetragene Lebenspartnerschaften
- wenn die Lebenspartnerschaft von 2001 bis 2017 in Düsseldorf begründet wurde
- wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und in Düsseldorf auf Antrag beurkundet wurde
Urkunden über Sterbefälle der letzten 30 Jahre
- wenn der Sterbefall in Düsseldorf stattgefunden hat
- wenn der Sterbefall im Ausland stattgefunden hat und in Düsseldorf auf Antrag beurkundet wurde
In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt, bei dem die Beurkundung durchgeführt wurde.
Wie kann ich eine Berichtigung beantragen?
Bitte füllen Sie den Berichtigungsantrag aus, unterschreiben diesen und senden diesen im Original mit allen Nachweisen an das Standesamt.
Im Antrag finden Sie die Postadresse, die bei Verwendung eines Briefumschlags mit Sichtfenster sichtbar ist.
Meine Identität ist nicht nachgewiesen...
Als Nachweis der Identität muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Zusätzlich müssen die Daten mit Personenstandsurkunden insbesondere Geburts- und Heiratsurkunden nachgewiesen werden. Oftmals sind auch Nachweise zum Familienstand der Person erforderlich.
Nur in absoluten Ausnahmefällen kann auf die Vorlage dieser Dokumente verzichtet werden.
Wie lange dauert eine Berichtigung?
Leider lässt sich zur Dauer des Verfahrens keine allgemeingültige Antwort geben.
Zunächst muss Einsicht in das Register und in die dazugehörige Sammelakte genommen werden. Teilweise müssen weitere Akten wie zum Beispiel Ausländerakten oder Einbürgerungsakten hinzugezogen werden.
Nicht immer kann das Standesamt die Berichtigung in eigener Zuständigkeit durchführen. Teilweise muss ein Gericht beteiligt werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Welche Unterlagen für eine Berichtigung erforderlich sind, ist von der Art der Berichtigung abhängig.
Mit den Unterlagen müssen die richtigen Informationen nachgewiesen werden. Wurde zum Beispiel ein falsches Geburtsdatum beurkundet, muss das richtige Datum mit einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden.
Ich habe falsche Angaben zu meiner Person gemacht
Wenn Sie falsche Angaben zu Ihrer Person gemacht haben, ist eine Berichtigung sehr aufwändig.
Zunächst müssen Sie Ihre richtige Identität nachweisen durch
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- eventuell weitere Dokumente zu Ihrem Familienstand
Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Ihre jetzige Identität und die beurkundete Identität zu einer Person gehören und die jetzige Identität die richtige ist. Dies muss Ihnen eine Behörde zum Beispiel Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde bestätigen.
An die Beweise werden hohe Anforderungen gestellt. Die Berichtigung kann in der Regel nur nach Beteiligung des Gerichtes durchgeführt werden.
Kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie vor der Antragstellung eine Beratung wünschen, buchen Sie bitte einen Termin.
Die häufigsten Fragen zu Änderungen von Registern
Was ist eine Registeränderung?
Eine Registeränderung bedeutet:
Ein bereits eingetragener Personenstandsfall verändert sich nachträglich durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung z.B.:
- Adoption
- Scheidung
- Vaterschaftsfeststellung
- Namensänderung
Welche Fälle gibt es?
Eine Registeränderung erfolgt zum Beispiel bei:
- Adoption (minderjährig oder volljährig)
- Scheidung / Auflösung einer Lebenspartnerschaft
- gerichtliche Feststellungen oder Anfechtungen der Vaterschaft
- Änderungen der Abstammung
- Geschlechts- oder Vornamensänderungen (TSG oder § 45b PStG)
- ausländische Entscheidungen, die in Deutschland anerkannt wurden
Was ist zu tun?
Registeränderungen erfolgen immer automatisch, sobald ein gerichtlicher Beschluss, eine behördliche Entscheidung oder eine Mitteilung einer anderen Stelle beim Standesamt eingeht.
Ausnahme:
Änderungen, die im Ausland erfolgt sind
Wenn die Änderung im Ausland stattgefunden hat, muss das Standesamt Düsseldorf aktiv informiert werden.
Bitte senden Sie die Originalunterlagen mit der Post an das Standesamt.
Wichtig:
- Das Standesamt Düsseldorf erhält keine automatische Mitteilung aus dem Ausland.
- Sie müssen die ausländischen Entscheidungen selbst einreichen, meist in legalisierter oder mit Apostille versehener Form, mit deutscher Übersetzung durch eine ermächtigte Übersetzungsperson.
Änderungen im Ausland
Wenn die Änderung im Ausland stattgefunden hat, muss das Standesamt Düsseldorf aktiv informiert werden, zum Beispiel bei:
- Scheidung im Ausland
- Adoption im Ausland
- Anerkennung der Vaterschaft im Ausland
- Änderungen von Namen oder Abstammung im Ausland
- Geschlechts- oder Vornamensänderungen nach ausländischem Recht
Wichtig:
- Das Standesamt Düsseldorf erhält keine automatische Mitteilung aus dem Ausland.
- Sie müssen die ausländischen Entscheidungen selbst einreichen, meist in legalisierter oder mit Apostille versehener Form, mit deutscher Übersetzung durch eine ermächtigte Übersetzungsperson.
Bitte senden Sie die Originalunterlagen mit der Post an das Standesamt.