Änderung des Geschlechtseintrags

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Seit dem 01.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten, welches die Änderung des Geschlechtseintrags ermöglicht, in

  • männlich
  • weiblich
  • divers
  • ohne Geschlechtsangabe.

 

 

 

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