Seit dem 01.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten, welches die Änderung des Geschlechtseintrags ermöglicht, in
Was ist zu tun?
Zunächst muss die Anmeldung der Erklärung erfolgen. Diese ist beim Standesamt Düsseldorf mit folgenden Formularen möglich:
Gleichzeitig mit der Änderung des Geschlechtseintrags müssen Vornamen bestimmt werden, die zukünftig geführt werden sollen und dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Nur wenn Sie bereits jetzt geschlechtsneutrale Vornamen führen oder Ihren Geschlechtseintrag streichen oder in in divers ändern, können die bisherigen Vornamen beibehalten werden.
Das sind die nächsten Schritte:
- Überlegen, welches Geschlecht und welche(r) Vornamen zukünftig gewünscht sind.
- Minderjährige Personen und deren gesetzliche Vertreter müssen sich beraten lassen
- Anmeldungsformular ausfüllen, unterschreiben und im Original an das Standesamt senden.
- Online einen Termine zur Abgabe der Erklärung vereinbaren (mindestens 3 Monate und maximal 6 Monate nach Eingang der Anmeldung beim Standesamt)
- persönliche Abgabe der Erklärung im Standesamt