Die häufigsten Fragen

In welchen Fällen ist eine deutsche Sterbeurkunde möglich?

Die im Ausland verstorbene Person muss

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder 
  • ist anerkannter Flüchtling sein oder 
  • asylberechtigt sein oder
  • staatenlos sein.

Kann die Urkunde in Düsseldorf erstellt werden?

Das Standesamt Düsseldorf kann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen, wenn die im Ausland verstorbene Person

  • ihren Wohnsitz in Düsseldorf hatte
  • zujetzt im Ausland wohnte und davor zuletzt in Düsseldorf wohnte
  • im Ausland wohnte und die antragstellende Person in Düsseldorf wohnt

Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da die vorzulegenden Unterlagen sehr unterschiedlich sein können, erfragen Sie diese am besten per E-Mail.
Grundsätzlich können nur Original-Dokumente akzeptiert werden.

Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen.
Ermächtigte Übersetzer finden Sie unter www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de oder telefonisch unter 0211 - 4971555 beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) oder eine inhaltliche Überprüfung der Urkunden erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen..

Wie kann ich den Antrag stellen?

Bitte füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben diesen und senden diesen im Original mit allen Nachweisen an das Standesamt.

Im Antrag finden Sie die Postadresse, die bei Verwendung eines Briefumschlags mit Sichtfenster sichtbar ist.

Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Eltern
  • Kinder
  • Ehegatten
  • eingetragene Lebenspartner
  • Sonstige Person mit berechtigtem Interesse

Was muss ich bezahlen?

Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls 60,00 Euro
Sterbeurkunde (DIN A 4) 15,00 Euro
Sterbeurkunde für das Stammbuch 15,00 Euro
Internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde 15,00 Euro
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister mit Hinweisen 15,00 Euro
jede weitere, gleichzeitig bestellte Ausfertigung derselben Urkunde 7,50 Euro