Geburt
Beurkundung einer Geburt gebührenfrei
Geburtsurkunde 15,00 EUR
Internationale Geburtsurkunde 15,00 EUR
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird die Hälfte der
jeweiligen Gebühr
Nachträgliche Beurkundung einer Geburt 110,00 EUR
Themenübersicht Geburt
Heirat
Anmeldung einer Eheschließung oder
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
wenn deutsches Recht zu beachten ist
wenn ausländisches Recht zu beachten ist


60,00 EUR
100,00 EUR
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates 40,00 EUR
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Ausnahme: Nottrauung) 150,00 EUR
Eheschließungen an Ambienteorten oder an Samstagen 150,00 EUR
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt 60,00 EUR
Eheurkunde 15,00 EUR
internationale Eheurkunde 15,00 EUR
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird die Hälfte der
jeweiligen Gebühr
Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung 110,00 EUR
Themenübersicht Heiraten
Sterbefall
Beurkundung eines Sterbefalls gebührenfrei
Sterbeurkunde 15,00 EUR
internationale Sterbeurkunde 15,00 EUR
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird die Hälfte der
jeweiligen Gebühr
vorläufige Beerdigungserlaubnis 25,00 EUR
Leichenpass 25,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls 60,00 EUR
Themenübersicht Sterbefall
Weitere Gebühren
Eidesstattliche Versicherung 30,00 EUR
Erklärung zur Namensführung 40,00 EUR
Bescheinigung über eine Namensänderung 15,00 EUR
Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie 10,00 EUR
Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Personenstandsregister z.B. Geburtszeit 15,00 EUR
Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte 25,00 EUR
Suchen eines Eintrags oder Vorgangs je nach Aufwand 25,00 bis 80,00 EUR
Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszugs aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern 15,00 EUR
Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen 80,00 EUR