Bewohnerparken - Landeshauptstadt Düsseldorf

Bewohnerparken

Anwohnerparken auf der Konkordiastraße in Unterbilk: Wer nicht mit Parkschein parkt, braucht einen Anwohnerparkausweis. © RP Online, jaba
Anwohnerparken auf der Konkordiastraße in Unterbilk: Wer nicht mit Parkschein parkt, braucht einen Anwohnerparkausweis. © RP Online, jaba

Bewohnerparken

Das Konzept des Bewohnerparkens in der Landeshauptstadt Düsseldorf zielt drauf ab, den Bewohnern dicht besiedelter Stadtteile das Parken zu erleichtern. Die Stadt hat dazu zahlreiche Bewohnerparkgebiete eingerichtet, in denen Bewohner mit einem speziellen Parkausweis bevorzugt parken dürfen.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt dabei das Konzept der Mischparkregelung. Bei der Mischparkregelung wird eine Gebührenpflicht mit Parkscheinen oder Parkscheiben eingeführt, wobei Bewohnende mit einem Bewohnerparkausweis frei parken dürfen und Gäste gegen Gebühr oder mit Parkscheibe ebenfalls Parken können.

Bewohnerparkgebiete

Hier dürfen Sie parken: Mit Anwohnerparkausweis oder mit Parkschein.
Hier dürfen Sie parken: Mit Anwohnerparkausweis oder mit Parkschein.

Bewohnerparkgebiete

In Düsseldorf gibt es mehrere Bewohnerparkgebiete in verschiedenen Stadtteilen, darunter Oberkassel, Flingern, Oberbilk und die Altstadt. Jedes Gebiet hat spezifische Straßen, in denen das Bewohnerparken zu bestimmten Zeiten gilt.

Weitere Informationen

Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Anwohnerinnen und Anwohner müssen einen Bewohnerparkausweis beantragen, um in ihrem Gebiet ohne zeitliche Begrenzung parken zu dürfen. Die Beantragung kann online oder im Bürgerbüro erfolgen. Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung persönlich beantragen möchten, machen Sie bitte einen Termin in einem der Bürgerbüros aus.

Die Kosten betragen 25 Euro pro Jahr (50 Euro für 2 Jahre) bei Online-Beantragung und 30 Euro pro Jahr (55 Euro für 2 Jahre) im Bürgerbüro. Das Amt für Verkehrsmanagement stellt keine Bewohnerparkausweise aus. Dort erfolgt aber die Planung und Einrichtung von Bewohnerparkgebieten.

Gewerbetreibende in Bewohnerparkgebieten

In Düsseldorf gibt es für Gewerbetreibende spezielle Parkausweise für Bewohnerparkgebiete. Diese sollen ermöglichen, dass Gewerbetreibende auch in den Bewohnerparkgebieten ihren geschäftlichen Aktivitäten nachgehen können.

Weitere Informationen

Geltungszeiten

Die Regelungen gelten 24 Stunden, wobei es unterschiedliche Bewirtschaftungszeiten für Gäste gibt. Diese sind vor Ort ausgewiesen. In Bewohnerparkgebieten dürfen nur Fahrzeuge mit einem gültigen Bewohnerparkausweis oder einem gültigen Parkschein (zu den Bewirtschaftungszeiten) parken.

Gäste/Besucher...

...müssen während der Betriebszeiten einen Parkschein lösen. Die Einhaltung der Bewohnerparkregelungen wird regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert. Falschparker können mit Bußgeldern belegt werden, wenn sie keinen gültigen Parkschein vorweisen können.