Allgemeine Informationen
Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR kommen und als Au-pair-Beschäftigte oder -Beschäftigter in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung als Au-pair.
Die Aufenthaltserlaubnis kann für maximal ein Jahr ausgestellt werden und gilt nur für die Mitarbeit im Haushalt der Gastfamilie sowie die Kinderbetreuung.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet
- Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Sie über eine Krankenversicherung verfügen und mit dem für den Aufenthaltszweck erforderlichen Visum eingereist sind.
- Sie haben einen Au-Pair-Vertrag mit einer Gastfamilie abgeschlossen.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 27 Jahre.
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1).
- In Ihrer Gastfamilie wird Deutsch als Muttersprache gesprochen und eine erwachsene Person besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR- Staates oder der Schweiz.
Die Familie kann auch aus einem deutschsprachigen Land oder Landesteil stammen, in dem es Deutsch als Muttersprache gibt. Spricht die Familie Deutsch nicht als Mutter-, aber als Familiensprache, kann die zuständige Stelle Ihren Aufenthalt nur erlauben, wenn Sie nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Als Familie zählen Ehepaare mit Kind und unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt. - Die Bundesagentur für Arbeit stimmt Ihrer Beschäftigung zu.
Ihr Weg zur Antragstellung
Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Sofern Sie im Rahmen der Gültigkeit Ihres bisherigen Aufenthaltstitels dessen Nebenbestimmungen ändern lassen möchten, etwa hinsichtlich der Au-Pair-Familie, wählen Sie bitte die Option "Änderung von Nebenbestimmungen" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilugn einer Aufenthaltserlaubnis.
- Gültiger Reisepass mit Einreisestempel (sofern Sie einen Stempel erhalten haben).
- Einreisevisum (sofern Sie einer Visumpflicht unterliegen).
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung.
- Au-Pair-Fragebogen.
- Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (A1).
Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung als Au-Pair bildet § 19c AufenthG. in Verbindung mit § 5 AufenthG.