Niederlassungserlaubnis
Allgemeine Informationen
Eine Niederlassungserlaubnis ist grundsätzlich ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten können. Für Sie ist es wichtig, zu wissen, dass es nicht nur eine Form der Niederlassungserlaubnis gibt. Welche die richtige Niederlassungserlaubnis für Sie ist, hängt davon ab, aus welcher Aufenthaltserlaubnis Sie in eine Niederlassungserlaubnis wechseln wollen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Reiter "Voraussetzungen".
Voraussetzungen
Die Grundform der Niederlassungserlaubnis kann bei Erfüllung der folgenden Voraussetzungen für Sie infrage kommen:
- Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet
- Sie erfüllen sämtliche Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz nachweislich gesichert sind.
- Sie besitzen eine geklärte Identität, einen gültigen Pass sowie seit fünf Jahren einen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (wie Studium oder Ausbildung) erteilt wurde.
- Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
- Sie haben keine Vorstrafen.
Daneben gibt es weitere Formen der Niederlassungserlaubnis, die hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen und somit der benötigten Unterlagen abweichen:
Niederlassungserlaubnis für
- Fachkräfte mit akademischer Ausbildung.
- Fachkräfte mit Berufsausbildung.
- Inhaber einer Blauen Karte-EU.
- Hochqualifizierte.
- Beamte*innen.
- Selbstständige.
- Personen mit Schutzstatus.
- Personen mit Aufnahmezusage.
- Familienangehörige von Deutschen,
- getrennte Ehepartner*innen von ausländischen Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln.
- Kinder ab 16 Jahren.
Ihr Weg zur Antragstellung
- Sie können Ihren Antrag online stellen.
- Wir bitten Sie, nach Möglichkeit von einer postalischen Antragstellung abzusehen.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen im Regelfall benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtliche Grundlage
- Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bilden § 9 AufenthG i.V.m § 5 AufenthG