Fachkräfte mit akademischer Ausbildung - Landeshauptstadt Düsseldorf

Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Allgemeine Informationen

Sie möchten in Deutschland arbeiten und besitzen einen deutschen Hochschulabschluss oder einen im Ausland erworbenen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist? Dann benötigen Sie zur Aufnahme einer Beschäftigung, die Ihrer Qualifikation entspricht, eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung.

Für Sie ist es wichtig, zu wissen, dass eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis in den ersten zwei Jahren an Ihren Arbeitgeber gebunden ist, was bedeutet, dass Sie mit der erteilten Aufenthaltserlaubnis nur bei diesem Arbeitgeber tätig sein dürfen. Diese Arbeitgeberbindung wird in den so genannten Nebenbestimmungen zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis auf einem entsprechenden Zusatzblatt vermerkt. 

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
  • Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss oder
  • einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist (siehe anabin H+ bei Hochschule und Abschluss).
  • Ihnen liegt ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine Ihrer Qualifikation entsprechenden Beschäftigung vor.
  • Es liegt eine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit oder eine Befreiung von der Zustimmungspflicht vor, wobei die Zustimmung durch die Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde eingeholt wird.
  • Wenn Sie älter als 45 Jahre sind und sich zum ersten Mal zum Zweck der Beschäftigung in Deutschland aufhalten wollen, müssen Sie mit der angetrebten Tätigkeit ein Bruttojahresgehalt von mindestens 49.830 Euro (im Jahr 2024) erreichen oder Sie müssen eine angemessene Altersvorsorge aus öffentlichen oder privaten Quellen nachweisen (Vermögen oder Rentenversicherung).

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Regelfall benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Die vom Arbeitgeber auszufüllende Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis finden Sie hier.
  • Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier. 

Ihr Weg zur Antragstellung

Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, wählen Sie bitte die Option "Niederlassungserlaubnis" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Sofern Sie im Rahmen der Gültigkeit Ihres bisherigen Aufenthaltstitels dessen Nebenbestimmungen ändern lassen möchten, etwa hinsichtlich des Arbeitgebers, wählen Sie bitte die Option "Änderung von Nebenbestimmungen" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Ihr Weg in die Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit akademischer Ausbildung besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in eine Niederlassungserlaubnis wechseln und somit ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erwerben. 

Voraussetzungen:

  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
  • Als Fachkraft besitzen Sie seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g AufenthG (sofern Sie einen deutschen Hochschulabschluss vorweisen, verkürzt sich die Frist auf zwei Jahre).
  • Sie verfügen über einen Arbeitsplatz, der nach den Vorschriften der §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g AufenthG von Ihnen besetzt werden darf (in der Regel muss es sich somit um einen Arbeitsplatz im Rahmen einer qualifizierten Beschäftigung handeln).
  • Sie können mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung  oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen (sofern Sie einen deutschen Hochschulabschluss vorweisen, verkürzt sich die Frist auf 24 Monate).

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung bilden §§ 18, 18b AufenthG  i.V.m § 5 AufenthG.

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte bilden  § 18c AufenthG  i.V.m § 5 AufenthG.