Wichtige Hinweise zu den neuen digitalen Dienstleistungen der Ausländerbehörde - Landeshauptstadt Düsseldorf

Hinweise zu den digitalen Dienstleistungen der Ausländerbehörde

Hinweise zu den digitalen Dienstleistungen der Ausländerbehörde

Ab sofort könnenAufenthaltserlaubnisse und Niederlassungserlaubnisse nur noch über die neuen Online-Dienste beantragt werden. Bitte nutzen Sie die digitale Antragsstellung, damit Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeitet werden kann. 

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht, welche Online-Dienste angeboten werden.

Änderung von Nebenbestimmungen

Mit diesem Online-Dienst können Sie Änderungen von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen beantragen. Dieser Service umfasst somit nicht die Verlängerung eines Aufenthaltstitels, sondern lediglich die Beantragung der Änderung von Nebenbestimmungen eines gültigen Aufenthaltstitels im Rahmen dieser Gültigkeit. Dies kann zum Beispiel sein:

  • Arbeitgeberwechsel
  • Wechsel eines Ausbildungsbetriebes
  • Wechsel einer Hochschule oder eines Studienganges

Darüber hinaus können annerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, denen zwar ein Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber noch keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt, die Änderung ihrer gesetzlichen Wohnsitzverpflichtung mithilfe dieses Online-Dienstes beantragen. 

EU- und EWR-Bürger sowie deren Angehörige

Mit diesem Online-Dienst können sämtliche Dienstlesitungen aus dem Bereich des EU-Service beantragt werden. Der Service umfasst somit:

  • Die Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU- und EWR-Bürger
  • Die Ausstellung einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern (§§ 4a, 5 Freizügigkeitsgesetz/EU)

Asylbewerbern und Geduldeten

Mit diesem Online-Dienst können Personen, die sich auf Grundlage einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung im Bundesgebiet befinden, die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung beantragen. Dieser Service umfasst somit:

  • Die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
  • Die Erteilung einer Beschäftigungsduldung
  • Die Erteilung einer Ausbildungsduldung
  • Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthaltsgestattung oder Duldung.