Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
Allgemeine Info
Wenn Sie eine ehebedingte Aufenthaltserlaubnis besitzen und die familiäre Lebensgemeinschaft (Ehe) nicht mehr fortbesteht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für den Zeitraum von zunächst einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten erhalten.
Voraussetzungen
Bei erstmaliger Beantragung:
- Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
- Sie besitzen eine ehebedingte Aufenthaltserlaubnis.
- Die eheliche Lebensgeminschaft besteht nicht weiter fort, etwa aufgrund einer rechtswirksamen Scheidung.
- Die eheliche Lebensgemeinschaft hat zuvor seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden (sofern der Ehegatte eine Blaue Karte EU besitzt, muss die Ehe mindestens zwei Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet und zuvor ein Jahr in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bestanden haben).
- Es besteht kein Ausweisungsinteresse aufgrund von Straftaten.
Bei verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
- Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis setzt insbesondere voraus, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz nachweislich gesichert ist.
Benötigte Unterlagen
- Welche Unterlagen im Regelfall für die erstmalige Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
- Welche Unterlagen im Regelfall für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für den Familiennachzug" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, wählen Sie bitte die Option "Niederlassungserlaubnis" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg.
Ihr Weg in die Niederlassungserlaubnis
Sofern Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten besitzen, finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen des Erwerbs eines unbefristeten Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis) hier.
Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthalsterlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten bildet § 31 AufenthG in Verbindung mit § 5 AufenthG.