Freiwilligendienst - Landeshauptstadt Düsseldorf

Aufenthaltserlaubnis für einen Freiwilligendienst

Allgemeine Informationen

Wenn Sie  an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für einen Freiwilligendienst. 

Für die unterschiedlichen Freiwilligendienst gelten verschiedene Voraussetzungen.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ):

  • Altersgrenze: mindestens 16 und höchstens 26Jahre alt.
  • Mögliche Bereiche: Gemeinwohl und Soziales (FSJ)sowie Natur- und Umweltschutz oder Umweltbildung (FÖJ).
  • Dauer des freiwilligen Dienstes: mindestens 6Monate, in der Regel 1 Jahr lang und längstens 18 Monate (in besonderenAusnahmefällen bis zu 24 Monate).
  • Für diesen Vollzeitdienst muss dieVollzeitschulpflicht erfüllt sein.

Bundesfreiwilligendienst (BFD):

  • Der BFD ist ein Angebot für Personen jedenAlters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zuengagieren.
  • Mögliche Bereiche: Sozialer, ökologischer undkultureller Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration sowie imZivil- und Katastrophenschutz.
  • Dauer des freiwilligen Dienstes: mindestens 6,in der Regel 12, und längstens 24 Monate.
  • Für diesen Vollzeitdienst muss dieVollzeitschulpflicht erfüllt sein.

Europäischer Freiwilligendienst (EFD):

  • Der EFD ist Teil des Programms Jugend in Aktion und damit des EU-Programms Erasmus+
  • Altersgrenze: mindestens 17 und höchstens 30 Jahre alt
  • Mögliche Bereiche: Soziales, Jugend, Umwelt und Kultur
  • Dauer des freiwilligen Dienstes: bis zu 1 Jahr
  • Staatsangehörigkeit eines Partnerlandes des Programms Erasmus+

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz gesichert ist und Sie mit dem erforderlichen Visum eingereist sind, sofern Sie einer Visumpflicht unterliegen. 
  • Sie besitzen eine gültige Vereinbarung zur Durchführung des Freiwilligendienstes.
  • Sie erfüllen die Altersgrenzen:
    FSJ und FÖJ: mindestens 16 und höchstens 26 Jahre alt.
    BFD: Jedes Alter möglich.
    EFD: mindestens 17 und höchstens 30 Jahre alt.

Ihr Weg zur Antragstellung

Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass oder Passersatz.
  • Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Freiwilligendienstes (sofern erforderlich).
  • Vereinbarung mit einer Einrichtung über die Durchführung des Freiwilligendienstes.
  • (mit Beschreibung der Tätigkeiten sowie Bedingungen und Angaben zu Dauer, Dienstzeiten, Betreuung, Vergütung sowie eventuell enthaltene Bildungsmaßnahmen).
  • Krankenversicherungsnachweis (Versicherungskarte oder Bestätigung).
  • Nachweis über die Wohnsituation.
  • Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen (Eltern) erforderlich.

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Freiwilligendienst bildet §19c in Verbindung mit § 5 AufenthG.