Selbstständige oder freiberufliche Erwerbstätigkeit - Landeshauptstadt Düsseldorf

Aufenthaltserlaubnis für selbstständige oder freiberufliche Erwerbstätigkeit

Aufenthaltserlaubnis für selbstständige oder freiberufliche Erwerbstätigkeit

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine selbstständige oder eine freiberufliche Erwerbstätigkeit ausüben möchten, benötigen Sie dazu eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Erwerbstätigkeit, sofern Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis Sie nicht bereits dazu berechtigt. 

Eine selbstständige Erwerbstätigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen möchten. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen insbesondere Künstler*innen, Schriftsteller*innen, Sprachlehrer*innen und selbstständig berufstätige Ärzt*innen, Ingenieur*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Dolmetscher*innen oder Architekt*innen.

Voraussetzungen

Selbstständige Erwerbstätigkeit:

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
  • Bestehen eines wirtschaftlichen Interesses oder eines regionalen Bedürfnisses.
  • Durch die Tätigkeit erwartbare positive Auswirkungen auf die Wirtschaft.
  • Sicherung der Finanzierung und Umsetzung durch Eigenkapital oder Kreditzusage.

Freiberufliche Erwerbstätigkeit:

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
  • Es handelt sich um eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeit nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes.

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Regelfall benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier. 

Ihr Weg zur Antragstellung

Sie können Ihren Antrag online stellen. Wählen Sie dazu bitte die Option "Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, wählen Sie bitte die Option  "Niederlassungserlaubnis" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Sofern Sie im Rahmen der Gültigkeit Ihres bisherigen Aufenthaltstitels dessen Nebenbestimmungen ändern lassen möchten, etwa hinsichtlich des Arbeitgebers, wählen Sie bitte die Option "Änderung von Nebenbestimmungen" und folgen Sie anschließend dem digitalen Antragsweg. 

Ihr Weg in die Niederlassungserlaubnis

Selbsständige Erwerbstätigkeit:

Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit ist auf längstens drei Jahre befristet. Nach Ablauf dieser drei Jahre können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn

  • Ihr Unternehmen erfolgreich ist
  • Ihr Lebensunterhalt sowie der Lebensunterhalt der mit Ihnen in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen gesichert ist
  • Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen (ab 45 Jahre bei Antragsstellung).

Freiberufliche Erwerbstätigkeit:

Als Freiberufler kommt  für Sie eine vorzeitige Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren leider nicht in Betracht. Sie müssen die Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis in ihrer Grundform erfüllen. 

 

 

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

 

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige oder Freiberufler in Deutschland bildet § 21 AufenthG  i.V.m § 5 AufenthG sowie § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG) für die Unterscheidung zwischen Gewerbe und freiem Beruf.