Die häufigsten Fragen zur Beurkundung eines Sterbefalls in Düsseldorf
Wo bekommen wir eine Sterbeurkunde?
Jede Person, die in Düsseldorf verstirbt, wird beim Standesamt Düsseldorf beurkundet. Nach der Beurkundung erhalten Sie Sterbeurkunden beim Standesamt Düsseldorf.
Ist eine Frist zu beachten?
Der Sterbefall ist innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Freitag) dem Standesamt schriftlich mitzuteilen.
Wer meldet den Sterbefall?
Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus, Heim oder einer ähnlichen öffentlichen Einrichtung, ist diese zur Meldung an das Standesamt verpflichtet.
In anderen Fällen sind verpflichtet:
- Angehörige der verstorbenen Person, die im gleichen Haushalt leben
- Personen, in deren Haushalt jemand verstorben ist
- jede andere Person, die beim Eintritt des Todes anwesend war
Kann die Todesursache nicht durch einen Arzt festgestellt werden, ist die zuständige Polizeibehörde zu benachrichtigen. Sie ist dann auch für die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt zuständig.
Bei fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.
Wo bekomme ich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland?
Soll eine verstorbene Person im Ausland beigesetzt werden, wird für die Überführung ein Leichenpass benötigt.
Diesen erhalten Sie beim Standesamt Düsseldorf, wenn der Sterbefall in Düsseldorf eingetreten ist. Ist die Person in einer anderen Stadt verstorben, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Ordnungsbehörde.
Welche Unterlagen müssen wir vorlegen?
Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigt das Standesamt Unterlagen. Diese geben Sie am besten dem Bestatter mit, welcher den Sterbefall dem Standesamt meldet.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt grundsätzlich:
- Todesbescheinigung (wird von dem Arzt ausgestellt, die den Tod feststellt)
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Sterbefallanzeige
Die in der Regel weiteren notwendigen Unterlagen können Sie der Auflistung unten entnehmen.
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen eine Übersetzung.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Welche Gebühren fallen an?
| Beurkundung eines Sterbefalls | gebührenfrei |
| Sterbeurkunde (DIN A4) | 15 Euro |
| Sterbeurkunde für ein Stammbuch (DIN A5) | 15 Euro |
| Sterbeurkunde für Bestattung | 15 Euro |
| internationale Sterbeurkunde | 15 Euro |
| für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde der seber Art, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 7,50 Euro |
| vorläufige Beerdigungserlaubnis | 25 Euro |
| Leichenpass | 25 Euro |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die verstorbene Person war nie verheiratet
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Sterbefallanzeige
- Todesbescheinigung (wird von dem Arzt ausgestellt, die den Tod feststellt)
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person (wenn die verstorbene Person in Deutschland geboren wurde, beschaffen wir die erforderliche Urkunde)
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
Urkunden in fremder Sprache müssen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Die verstorbene Person war verheiratet
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Sterbefallanzeige
- Todesbescheinigung (wird von dem Arzt ausgestellt, die den Tod feststellt)
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person (wenn die verstorbene Person in Deutschland geboren wurde, beschaffen wir die erforderliche Urkunde)
- Heiratsurkunde der verstorbenen Person (wenn die verstorbene Person in einem deutschen Standesamt geheiratet hat, beschaffen wir die erforderliche Urkunde)
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
Urkunden in fremder Sprache müssen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Die verstorbene Person war geschieden
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Sterbefallanzeige
- Todesbescheinigung (wird von dem Arzt ausgestellt, die den Tod feststellt)
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person (wenn die verstorbene Person in Deutschland geboren wurde, beschaffen wir die erforderliche Urkunde)
- Heiratsurkunde der verstorbenen Person (wenn die verstorbene Person in einem deutschen Standesamt geheiratet hat, beschaffen wir die erforderliche Urkunde)
- rechtskräftiges Scheidungsurteil (wenn die Ehe nicht in einem deutschen Standesamt geschlossen wurde)
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
Urkunden in fremder Sprache müssen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Die verstorbene Person war verwitwet
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Sterbefallanzeige
- Todesbescheinigung (wird von dem Arzt ausgestellt, die den Tod feststellt)
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person (wenn die verstorbene Person in Deutschland geboren wurde, beschaffen wir die erforderliche Urkunde)
- Heiratsurkunde der verstorbenen Person (wenn die verstorbene Person in einem deutschen Standesamt geheiratet hat, beschaffen wir die erforderliche Urkunde)
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (wenn die Ehe nicht in einem deutschen Standesamt geschlossen wurde)
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
Urkunden in fremder Sprache müssen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
für einen Leichenpass
Es werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Einsargungsbescheinigung des Bestatters
- Nachweis über eine zweite Leichenschau oder Freigabe der Kriminalpolizei