Die häufigsten Fragen in Kürze

Wer bekommt Urkunden?

Urkunden können folgende Personen erhalten:

  • die beurkundete Person (ab 16 Jahre)
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • Vorfahren (Eltern, Großeltern...)
  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel...)
  • Personen, die für einen rechtlichen Zweck Urkunden benötigen
  • Personen, die von einer berechtigten Person bevollmächtigt wurden

Antragsteller müssen sich ausweisen können.

Wenn Sie jemanden bevollmächtigen möchten, müssen Sie der bevollmächtigten Person eine unterschriebene Vollmacht und zum Unterschriftenvergleich eine Kopie Ihres Ausweises geben.

 

Wie bekomme ich Urkunden?

Urkunden werden Ihnen innerhalb von 14 Tagen ab Zahlungseingang mit der Post zugesandt, egal wie Sie die Urkunden bestellen.

Folgende Bestellmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Online über unser Service-Portal
  • schriftlich an
    Standesamt Düsseldorf
    Inselstr. 17
    40479 Düsseldorf

Bei schriftlichen Bestellungen kann es bis zu 6 Wochen dauern bis Ihnen die Urkunde vorliegt, da Sie zunächst eine Rechnung erhalten und uns einen Zahlungsnachweis übersenden müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Folgende Gebühren fallen an:

Geburtsurkunde (DIN A4) 15 Euro
Geburtsurkunde für ein Stammbuch (DIN A5) 15 Euro
Internationale Geburtsurkunde 15 Euro
Eheurkunde (DIN A4) 15 Euro
Eheurkunde für ein Stammbuch (DIN A5) 15 Euro
internationale Eheurkunde 15 Euro
Sterbeurkunde für ein Stammbuch (DIN A5) 15 Euro
Sterbeurkunde für Bestattung 15 Euro
internationale Sterbeurkunde 15 Euro
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde der seber Art, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird 7,50 Euro

Wenn Sie einen Düsselpass haben, zahlen Sie nur die Hälfte.

Wie kann ich bezahlen?

Online haben Sie folgende Bezahlmöglichkeiten

  • PayPal
  • Kreditkarte

Bei schriftlichen Bestellungen

erhalten Sie eine Rechnung, die Sie überweisen können

 

Welche Urkunden erhalte ich?

Urkunden über Geburten der letzten 110 Jahre

  • wenn die Geburt in Düsseldorf stattgefunden hat
  • wenn die Geburt im Ausland stattgefunden hat und in Düsseldorf auf Antrag beurkundet wurde

Urkunden über Eheschließungen der letzten 80 Jahre

  • wenn die Ehe in Düsseldorf stattgefunden hat
  • wenn die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und in Düsseldorf auf Antrag nachbeurkundet wurde

Urkunden über eingetragene Lebenspartnerschaften

  • wenn die Lebenspartnerschaft von 2001 bis 2017 in Düsseldorf begründet wurde
  • wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und in Düsseldorf auf Antrag beurkundet wurde

Urkunden über Sterbefälle  der letzten 30 Jahre

  • wenn der Sterbefall in Düsseldorf stattgefunden hat
  • wenn der Sterbefall im Ausland stattgefunden hat und in Düsseldorf auf Antrag beurkundet wurde

Urkunden älteren Datums erhalten Sie im Stadtarchiv.

Welche Arten von Urkunden gibt es?

Beglaubigte Abschriften aus den Registern

sind am aussagekräftigsten und werden zum Beispiel für die Anmeldung einer Eheschließung benötigt. Alle eingetragenen Änderungen werden angezeigt.

deutsche Urkunden

werden in DIN A4 und DIN A5 ausgestellt. Diese können für die meisten Anliegen in Deutschland vorgelegt werden.

Internationale Urkunden

sind tabellarische Urkunden ausschließlich für das Ausland. Sie werden in allen Sprachen der Europäischen Union und türkisch ausgestellt.

Nachweise über die Geburt

  • beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
  • Geburtsurkunde
  • internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde

Nachweise über die Eheschließung

  • beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Eheurkunde
  • internationale (mehrsprachige) Eheurkunde

Nachweise über die Begründung der Lebenspartnerschaft

  • beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • internationale (mehrsprachige) Lebenspartnerschaftsurkunden

Nachweise über den Sterbefall

  • beglaubigte Abschrift des Sterberegisters
  • Sterbeurkunde
  • internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde

Internationale (mehrsprachige) Urkunden

Diese Urkunden können als Nachweis einer Geburt, einer Eheschließung, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder eines Sterbefalls zur Verwendung im Ausland oder zur Vorlage bei einer Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt werden.

Diese Urkunden sind tabellarisch aufgebaut. Die Felder sind auf der Vorderseite in englisch, deutsch und französisch ausgefüllt. Auf der Rückseite sind alle Sprachen der europäischen Union und türkisch aufgelistet.

 

Welche Informationen muss ich angeben?

Welche Informationen muss ich angeben?

Folgende Angaben sind bei Urkundenbestellungen immer erforderlich:

  • Vorname, Familienname und Adresse der Person, die bestellt
  • Verwandtschaftsverhältnis zur beurkundeten Person
  • welche Urkunde(n) wird bzw. werden benötigt
  • Zweck der Urkundennutzung

Bitte beachten Sie die folgenden, notwendigen Zusatzangaben:

Weitere Informationen zu den verschiedenen Urkunden

Geburt

Geburtsurkunden enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Geburtsname der Person
  • Geschlecht der Person
  • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung

Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunden enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Geburtsname der Person
  • Geschlecht der Person
  • Tag und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung

Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Geburtsname der Person
  • Geschlecht der Person
  • Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Geschlecht der Eltern
  • Alle Veränderungen des Namens, Geschlechts und der Abstammung der Person werden dargestellt
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Hinweis auf zum Beispiel die Eheschließung der Eltern, Geburtsdaten der Eltern und eigene Kinder

Seit dem 01.01.2009 werden Berufe und akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.

Ehe

Eheurkunden enthalten folgende Informationen:

  • Vor-, Geburts- und Familienname beider Eheschließender vor der Ehe
  • Tag und Ort der Geburt beider Eheschließender
  • Tag und Ort der Eheschließung
  • Vor- und Familiennamen beider Eheschließender zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Weitere Angaben aus dem Register zum Beispiel Scheidung der Ehe
  • Angaben zum Geburtsstandesamt und der Registernummer beider Eheschließenden

Mehrsprachige (internationale) Eheurkunden enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname beider Eheschließender vor der Ehe
  • Tag und Ort der Geburt beider Eheschließender
  • Tag und Ort der Eheschließung
  • Vor- und Familiennamen beider Eheschließender in der Ehe
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Weitere Angaben aus dem Register zum Beispiel Scheidung der Ehe

Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname beider Eheschließender
  • Geschlecht beider Eheschließender
  • Tag und Ort der Eheschließung
  • Vor- und Familiennamen beider Eheschließender nach der Eheschließung
  • Alle Veränderungen des Namens beider Eheschließenden und zum Bestand der Ehe werden dargestellt
  • Hinweis zum Beispiel auf die Geburtsdaten der Eheschließenden
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung

Seit dem 01.01.2009 werden Berufe und akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.

Sterbefall

Sterbeurkunden enthalten folgende Informationen:

  • Vor-, Geburts- und Familienname der verstorbenen Person
  • Sterbedatum und -ort
  • Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
  • Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
  • Familienstand der verstorbenen Person
  • Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung

Mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunden enthalten folgende Informationen:

  • Vor-, Geburts- und Familienname der verstorbenen Person
  • Sterbedatum und -ort
  • Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
  • Geschlecht der verstorbenen Person
  • Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung

Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:

  • Vor-, Geburts und Familienname der verstorbenen Person
  • Geschlecht der verstorbenen Person
  • Sterbedatum, Sterbezeit und Adresse des Sterbeortes
  • Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
  • Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
  • Familienstand der verstorbenen Person
  • Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
  • Hinweis auf die Geburts- und Eheschließungsdaten der verstorbenen Person i
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung

Seit dem 01.01.2009 werden Berufe und akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.

Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname beider Lebenspartner vor der Lebenspartnerschaft
  • Tag und Ort der Geburt beider Lebenspartner
  • Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
  • Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Weitere Angaben aus dem Register zum Beispiel Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Angaben zum Geburtsstandesamt und der Registernummer beider Lebenspartner

Mehrsprachige (internationale) Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname beider Lebenspartner vor der Ehe
  • Tag und Ort der Geburt beider Lebenspartner
  • Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
  • Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner in der Lebenspartnerschaft
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Weitere Angaben aus dem Register zum Beispiel Auflösung der Lebenspartnerschaft

Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname beider Lebenspartner
  • Geschlecht beider Lebenspartner
  • Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
  • Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner nach der Lebenspartnerschaft
  • Alle Veränderungen des Namens beider Lebenspartner und zum Bestand der Lebenspartnerschaft werden dargestellt
  • Hinweise zum Beispiel auf die Geburtsdaten der Lebenspartner
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung

Seit dem 01.01.2009 werden Berufe und akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.