Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Ihr Aufenthaltstitel ist in Ihren Nationalpass beziehungsweise Passersatz eingeklebt oder wurde bereits als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt.

Wenn Ihnen nach Ablauf der Gültigkeit oder Verlust Ihres Ausweisdokuments ein neuer Pass ausgestellt wurde, ist die Neuausstellung des Aufenthaltstitels erforderlich, auch wenn dessen Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist. 

Eine Neuausstellung ist auch erforderlich, wenn

  • Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben
  • die auf dem elektronischen Aufenthaltstitel gespeicherten Angaben geändert werden müssen (gilt nicht für die Änderung der Meldeanschrift)
  • die technische Nutzungsdauer eines mit unbefristeter Gültigkeit ausgestellten elektronischen Aufenthaltstitels abgelaufen ist oder
  • wenn das elektronische Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) auf dem elektronischen Aufenthaltstitel nicht (mehr) funktioniert.

Sollte Ihre Aufenthaltserlaubnis innerhalb der nächsten drei Monate ablaufen, ist es sinnvoll, einen Termin zur Beantragung der Verlängerung zu vereinbaren.

Bearbeitungszeitraum

Bearbeitungszeitraum

Wenn Sie alle Unterlagen mitgebracht haben, wird der neue elektronische Aufenthaltstitel in der Regel sofort bestellt. Da elektronische Aufenthaltstitel durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, dauert es mehrere Wochen, bis Sie den neuen Aufenthaltstitel bekommen. Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen müssen, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit. Sie können dann zur Überbrückung ausnahmsweise einen Aufenthaltstitel als Aufkleber erhalten. Hierzu können Sie direkt Kontakt über unser Kontaktformular aufnehmen.

Ihr Weg zur Antragstellung

Ihr Weg zur Antragstellung

Benötigte Unterlagen:

  • alter (ungültiger) Pass, sofern noch vorhanden
  • neuer Pass
  • Ihr bisheriger Aufenthaltstitel, sofern noch vorhanden
  • ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Die Neuausstellung des Aufenthaltstitels ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Gebühren:

  • Neuausstellung: 67,00 Euro (Minderjährige: 33,50 Euro)
  • für einen zusätzlichen Aufenthaltstitel im Ausnahmefall: 12,00 Euro (Minderjährige: 6,00 Euro)
  • Für Assoziationsberechtigte und für Staatsangehörige der Schweiz gilt eine gesonderte Gebührenregelung.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Kartenzahlung (EC-Karte) möglich ist.

Befreiungen:

  • Die Neuausstellung ist gebührenfrei, wenn der elektronische Aufenthaltstitel wegen eines defekten Chips neu ausgestellt werden musste und dieser Defekt nicht durch einen unsachgemäßen Gebrauch oder eine unsachgemäße Verwendung herbeigeführt wurde.

Von der Gebühr für die Neuausstellung des Aufenthaltstitels nach Ablauf der Gültigkeit des Ausweisdokuments oder der technischen Nutzungsdauer des eAT befreit sind:

  • Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte
  • Personen mit Niederlassungserlaubnis gemäß § 23 Absatz 2 AufenthG
  • Stipendiaten (deutsches Stipendium)
  • Personen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf den Bezug öffentlicher Mittel angewiesen sind. Hierzu ist die Vorlage entsprechender aktueller Unterlagen erforderlich (beispielsweise Bescheid des Jobcenters oder der Grundsicherung oder Düsselpass).
     
  • Für weitere Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.

Wenn der eAT "abhanden gekommen" ist (verloren, gestohlen...) gibt es keine Befreiung.

Ermäßigungen:

  • Nein

Zuständigkeit und Kontakt

  • Amt für Migration und Integration

    Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3

  • Postanschrift:

    Erkrather Straße 377-389

    40231 Düsseldorf

  • Kontaktaufnahme über nachfolgendes

    Kontaktformular
  • ebenerdiger Eingang, barrierefreies WC, Behindertenparkplatz, taktiles Leitsystem