Die häufigsten Fragen
Wie kommt der Vater in die Urkunde?
Ist die Mutter verheiratet, wird der Ehemann automatisch als Vater eingetragen.
Ist die Mutter nicht verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um in die Urkunde eingetragen werden zu können. Die Mutter muss zustimmen.
Das geht nur beim Jugendamt, Standesamt oder vor einem Notar. Sie können es vor oder nach der Geburt erledigen.
Beim Jugendamt oder vor einem Notar können Sie auch gleichzeitig die gemeinsame Sorge bestimmen. Beim Standesamt ist dies nicht möglich.
Terminvereinbarung zur Vaterschaftsanerkennung
- für Kinder, die in Deutschland geboren wurden
- für Kinder, die in Deutschland außerhalb von Düsseldorf geboren wurden
- für Kinder, die im Ausland geboren wurden
Wo kann ich die Vaterschaft anerkennen?
Eine Vaterschaftsanerkennung kann abgegeben werden beim
- Standesamt
- Jugendamt
- Notar
Terminvereinbarung zur Vaterschaftsanerkennung
Wer hat das Sorgerecht?
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, haben Sie gemeinsam die Sorge für das Kind.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter die alleinige Sorge. Die Eltern können gemeinsam beim Jugendamt die gemeinsame Sorge erklären.
Wo kann ich die gemeinsame Sorge erklären?
Die gemeinsame Sorge kann nur beim Jugendamt oder einem Notar erklärt werden.
Falls Sie die gemeinsame Sorge und eine Vaterschaftsanerkennung abgeben möchten, sollten Sie direkt einen Termin beim Jugendamt vereinbaren.
Welche Unterlagen sind notwendig, wenn...?
die Mutter ledig ist
Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.
In der Regel benötigen wir diese Dokumente:
- Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
- Geburtsurkunde der Mutter
- Erklärung zum Namen eines Kindes
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.
Sofern der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, zusätzlich:
- Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
- Geburtsurkunde des Vaters
- Nachweis über Anerkennung der Vaterschaft
- eventuell Nachweis über die gemeinsame Sorge
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.
die Mutter geschieden ist
Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.
In der Regel benötigen wir diese Dokumente:
- Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
- Eheurkunde
- Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
- Nachweis über die Scheidung
- Geburtsurkunde der Mutter
- eventuell Nachweis über eine Namensänderung der Mutter
- Erklärung zum Namen eines Kindes
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.
Sofern der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, zusätzlich:
- Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
- Geburtsurkunde des Vaters
- Nachweis über Anerkennung der Vaterschaft
- eventuell Nachweis über die gemeinsame Sorge
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.
die Mutter verwitwet ist
Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.
In der Regel benötigen wir diese Dokumente:
- Ausweis- oder Passkopie
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde des Ehemannes
- Geburtsurkunde der Mutter
- vollständig ausgefüllte Anlage zur Geburtsanzeige
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.
Sofern ein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, zusätzlich:
- Ausweis- oder Passkopie
- Geburtsurkunde des Vaters
- Nachweis über Anerkennung der Vaterschaft
- eventuell Nachweis über die gemeinsame Sorge
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.
die Mutter noch verheiratet ist
Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.
In der Regel benötigen wir diese Dokumente:
- Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
- Eheurkunde
- Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
- Geburtsurkunden beider Eheleute
- Erklärung zum Namen eines Kindes
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.
Solange die Mutter noch nicht rechtskräftig geschieden ist, ist der Ehemann der rechtliche Vater des Kindes.Der tatsächliche Vater kann die Vaterschaft anerkennen, der Ehemann und die Mutter des Kindes müssen zustimmen. Außerdem muss ein DNA-Gutachten eines akkreditierten Institus vorgelegt werden.
Sofern der tatsächliche Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, benötigen wir zusätzlich:
- Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
- Geburtsurkunde des tatsächlichen Vaters
- DNA-Gutachten eines akkrediteirten Instituts
- Nachweis über Anerkennung der Vaterschaft
(mit persönlicher Zustimmung des Ehemannes der Mutter)
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.
Der tatsächliche Vater kann erst in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
Vaterschaftsanerkennung (vor Geburt)
Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.
Für die Vaterschaftsanerkennung benötigen wir in der Regel neben den bereits genannten Dokumenten für die Mutter vom Vater zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
- Geburtsurkunde des Vaters
- Mutterpass
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.
Sofern Sie die Anerkennung der Vaterschaft und die gemeinsame Sorge gleichzeitig erklären wollen, ist dies nur beim Jugendamt oder Notar möglich.
Terminvereinbarung zur Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung (bevor Urkunden ausgestellt wurden)
Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.
Für die Vaterschaftsanerkennung benötigen wir in der Regel neben den bereits genannten Dokumenten für die Mutter vom Vater zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
- Geburtsurkunde des Vaters
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.
Sofern Sie die Anerkennung der Vaterschaft und die gemeinsame Sorge gleichzeitig erklären wollen, ist dies nur beim Jugendamt oder Notar möglich.
Terminvereinbarung zur Vaterschaftsanerkennung
- für Kinder, die in Deutschland geboren wurden
- für Kinder, die in Deutschland außerhalb von Düsseldorf geboren wurden
- für Kinder, die im Ausland geboren wurden
Vaterschaftsanerkennung (nachdem Urkunden ausgestellt wurden)
Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.
Für die Vaterschaftsanerkennung benötigen wir in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde des Vaters
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.
Terminvereinbarung zur Vaterschaftsanerkennung
- für Kinder, die in Deutschland geboren wurden
- für Kinder, die in Deutschland außerhalb von Düsseldorf geboren wurden
- für Kinder, die im Ausland geboren wurden