Chancen - Aufenthaltsrecht - Landeshauptstadt Düsseldorf

Chancen - Aufenthaltsrecht

Chancen - Aufenthaltsrecht

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, können Sie das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Dann können Sie innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

 

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie befinden sich im Status einer Duldung.
  • Sie leben zum Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Sie sind nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden.
  • Sie haben nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht. 

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular.
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (als formloses Schreiben).

Ihr Weg zur Antragstellung

Für die Beantragung eines humanitären Aufenthaltstitels nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
 

Ihr Weg in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

Dei Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht kann nur einmalig für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

Im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht haben Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen die Möglichkeit, in eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse zu wechseln:

 

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht bildet § 104c AufenthG.