Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration - Landeshauptstadt Düsseldorf

Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Allgemeine Informationen

Sofern Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen oder sich im Status einer Duldung befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration erhalten. 

Sofern Ihnen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für nachhaltige Integration erteilt wurde, haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihre Familienangehörigen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies betrifft die folgenden Familienangehörigen:

  • Ehe- oder Lebenspartner
  • Minderjährige, ledige Kinder

 

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht oder sind im Status einer Duldung. 
  • Sie befinden sich seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet ODER
  • Sie leben mit einem minderjährigen ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft und befinden sich seit mindestens vier Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie weisen nach, dass Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen.
  • Sie sichern Ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eine Erwerbstätigkeit und es scheint gewährleistet, dass Sie dazu auch dauerhaft in der Lage sein werden. 
  • Sie verfügen über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse im Sinne des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
  • Sofern Sie schulpflichtige Kinder haben, weisen Sie nach, dass diese tatsächlich die Schule besuchen. 

Voraussetzungen für Familienangehörige:

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht oder sind im Status einer Duldung. 
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie weisen nach, dass Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen.
  • Sie sichern Ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eine Erwerbstätigkeit und es scheint gewährleistet, dass Sie dazu auch dauerhaft in der Lage sein werden. 
  • Sie verfügen über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse im Sinne des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
  • Sofern Sie schulpflichtige Kinder haben, weisen Sie nach, dass diese tatsächlich die Schule besuchen. 

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Regelfall benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Welche Unterlagen im Regelfall von Familienangehörigen benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier. 

Ihr Weg zur Antragstellung

Sie können Ihren Antrag online stellen. 

Ihr Weg in die Niederlassungserlaubnis

Sodern Sie bereits über eine Aufenthaltserlaubnis für nachhaltige Integration verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erwerben.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie erfüllen sämtliche Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt sowie der Lebensunterhalt der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen inklusive Krankenversicherungsschutz nachhaltig und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes gesichert sind.
  • Sie besitzen eine geklärte Identität, einen gültigen Pass sowie seit fünf Jahren einen Aufenthaltstitel.
  • Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
  • Es besteht kein Ausweisungsinteresse aufgrund von Vorstrafen.

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene bildet § 25b in Verbindung mit § 5 AufenthG.