Wie weise ich die finanzielle Leistungsfähigkeit nach?
Wie weise ich die finanzielle Leistungsfähigkeit nach?
Voraussetzung ist ein regelmäßiges Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis oder aus selbstständiger Tätigkeit. Mieteinnahmen können ggf. berücksichtigt werden.
Als Nachweis werden Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate oder eine unterzeichnete Auskunft eines Steuerbüros über die Nettoeinnahmen der letzten sechs Monate akzeptiert.
Keine Nachweise sind Kontoauszüge, Betriebswirtschaftliche Auswertungen oder vorläufige Einnahmeprognosen.
Kein Einkommen sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe, Wohngeld, Stipendien, BaföG, Kindergeld, Kinderzuschlag und Erziehungsgeld.