Betreuungsvertrag
Betreuungsvertrag
Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag direkt mit der Kindertagespflegeperson ab. Er regelt zum Beispiel
- Betreuungsumfang,
- Höhe des Verpflegungsentgeltes,
- Urlaub und Schließungszeiten,
- Regelung bei Krankheit und Betreuungsausfall,
- Kündigungsfristen,
- Pädagogisches Konzept.
Eine sanfte und individuelle Eingewöhnung ist ein wichtiger Bestandteil der Kindertagespflege. Diese erfolgt schrittweise und in enger Absprache mit den Eltern.
Kosten
In Düsseldorf können für die Betreuung Kosten entstehen. Diese setzen sich aus dem Elternbeitrag und dem Verpflegungsentgelt zusammen.
- Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dem Betreuungsumfang und wird an das Amt für Soziales und Jugend gezahlt.
- Das Verpflegungsentgelt wird direkt an die Kindertagespflegeperson gezahlt. Bei einer Betreuung an fünf Tagen pro Woche darf es aktuell 112,50 Euro monatlich nicht überschreiten. Bei weniger Betreuungstagen wird der Betrag entsprechend reduziert.
Darüber hinaus dürfen keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden.