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Pädagogische Arbeit

Pädagogische Arbeit

Die pädagogische Arbeit orientiert sich am Kinderbildungsgesetz NRW (KiBIz). Sie ist in einer eigenen pädagogischen Konzeption festzuhalten. Im Mittelpunkt stehen dabei das Wohl und die individuelle Entwicklung des Kindes. Dazu zählen die Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und motorischen Entwicklung sowie die Unterstützung der Selbständigkeit und Mitbestimmung der Kinder. Die Umsetzung des Bildungsauftrages kann beispielsweise durch Spiel-, Lern- und Bewegungsangebote und festen Tagesstrukturen mit Spiel-, Ess- und Ruhezeiten erfolgen.

Die individuelle Konzeption ermöglicht einen ersten Eindruck in die Arbeit der Kindertagespflegeperson.

Inklusion

Inklusion bedeutet, dass alle Kinder von Anfang an die gleichen Chancen haben. Sie nehmen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt an Betreuung, Erziehung und Bildung teil. Jedes Kind soll die Möglichkeit erhalten, sich entsprechend seiner Bedürfnisse und Fähigkeiten zu entwickeln.

Gerade im frühen Kindesalter zeigt sich ein besonderer Förderbedarf oft erst im Alltag der Betreuung. Um betroffenen Familien und Betreuungspersonen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, arbeitet das Amt für Soziales und Jugend eng mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zusammen.

Durch gezielte Fort- und Weiterbildungen werden Kindertagespflegepersonen regelmäßig zum Thema Inklusion geschult und fachlich gestärkt.