Unfallversicherung
Unfallversicherung
Alle Kinder sind während der Betreuung durch eine Kindertagespflegepersonen gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle während der Betreuung sowie für Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur Kindertagespflegeperson und zurück nach Hause.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob die Betreuung nach § 23 SGB VIII öffentlich gefördert wird. Voraussetzung ist lediglich, dass der Betreuungsvertrag unter Beteiligung des Amtes für Soziales und Jugend oder einer beauftragten Stelle abgeschlossen wurde