Qualifizierungsnachweis der Kindertagespflegeperson
Qualifizierungsnachweis der Kindertagespflegeperson
Eine Kindertagespflegeperson muss verschiedenen Voraussetzungen erfüllen, damit sie einen Betreuungsplatz anbieten darf. Neben folgenden Nachweisen ist auch die pädagogische Eignung entscheidend.
- Pflegeerlaubnis
Diese wird vom Amt für Soziales und Jugend regelmäßig geprüft und erteilt. Ohne eine Pflegeerlaubnis darf keine Kindertagespflege angeboten werden. - Qualifizierungsnachweis
Die Schulung erfolgt nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) und umfasst in zwei Teilen insgesamt 300 Unterrichtseinheiten. - Erste-Hilfe-Kurs speziell für Säuglinge und Kleinkinder
Der Kurs muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.
Außerdem sind
- geeignete und geprüfte Räumlichkeiten,
- regelmäßige Fort- und Weiterbildungen und ein
- pädagogisches Konzept für die Betreuung und Förderung der Kinder erforderlich.