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Qualifizierungsnachweis der Kindertagespflegeperson

Qualifizierungsnachweis der Kindertagespflegeperson

Eine Kindertagespflegeperson muss verschiedenen Voraussetzungen erfüllen, damit sie einen Betreuungsplatz anbieten darf. Neben folgenden Nachweisen ist auch die pädagogische Eignung entscheidend.

  • Pflegeerlaubnis
    Diese wird vom Amt für Soziales und Jugend regelmäßig geprüft und erteilt. Ohne eine Pflegeerlaubnis darf keine Kindertagespflege angeboten werden.
  • Qualifizierungsnachweis
    Die Schulung erfolgt nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) und umfasst in zwei Teilen insgesamt 300 Unterrichtseinheiten.
  • Erste-Hilfe-Kurs speziell für Säuglinge und Kleinkinder
    Der Kurs muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

Außerdem sind

  • geeignete und geprüfte Räumlichkeiten,
  • regelmäßige Fort- und Weiterbildungen und ein
  • pädagogisches Konzept für die Betreuung und Förderung der Kinder erforderlich.