Springe zum Inhalt

Krankheit der Kindertagespflegeperson

Krankheit der Kindertagespflegeperson

Krankheitsbedingte Ausfälle von Kindertagespflegepersonen lassen sich nicht immer vermeiden. Eine verlässliche Vertretungsregelung trägt dazu bei, die Betreuung der Kinder auch in diesen Fällen sicherzustellen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

Jede Kindertagespflegeperson ist verpflichtet, ein verbindliches Vertretungskonzept zu erstellen und dieses mit den Eltern abzustimmen. So wird sichergestellt, dass die Betreuung im Vertretungsfall möglichst zuverlässig fortgeführt werden kann.