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Pflegeerlaubnis

Pflegeerlaubnis

Wer Kinder regelmäßig außerhalb des Haushalts der Sorgeberechtigten gegen Entgelt betreut, benötigt unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.
Eine Pflegeerlaubnis ist erforderlich wenn die Betreuung

  • mehr als 15 Stunden pro Woche,
  • gegen Entgelt und
  • länger als drei Monate erfolgt.

Die Pflegeerlaubnis wird bei der Fachberatung des Amtes für Soziales und Jugend beantragt und in der Regel für fünf Jahre erteilt.

Voraussetzungen

Bevor eine Pflegeerlaubnis erteilt wird, wird geprüft, ob die Kindertagespflegeperson für die Tätigkeit geeignet ist.
Dazu gehören insbesondere:

  • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • fachliche Kenntnisse und Kompetenzen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen
  • geeignete Räumlichkeiten für die Betreuung der Kinder
  • fundierte Kenntnisse in der Kindertagespflege, die durch eine entsprechende Qualifizierung oder auf andere Weise nachgewiesen werden

Prüfung der Voraussetzungen

Die Prüfung enthält folgende Punkte:

  • Informationsgespräch in der Fachberatungsstelle
  • Hausbesuch in den Betreuungsräumen
  • Vorlage eines aktuellen Gesundheitsnachweises
  • Besuch eines Qualifizierungskurses in der Kindertagespflege
  • Besuch eines Kurses Erste-Hilfe am Kind
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregister

Die Pflegeerlaubnis muss vor der Aufnahme eines Kindes vorliegen.