Ich möchte eine Niederlassungserlaubnis während bzw. nach dem Studium erhalten. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Ich möchte eine Niederlassungserlaubnis während bzw. nach dem Studium erhalten. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Eine Niederlassungserlaubnis kann weder während eines Studienaufenthalts noch während einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Erst wenn ein Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken erteilt wurde, wird auch die Aufenthaltsverfestigung durch eine Niederlassungserlaubnis möglich. Hierfür gelten verschiedene besondere Voraussetzungen, insbesondere Voraufenthaltszeiten.
Bei der Berechnung der Voraufenthaltszeiten werden die Zeiten des Aufenthalts zu Studienzwecken mit der Hälfte, höchstens aber mit zwei Jahren, angerechnet.
Welche Voraufenthaltszeiten erfüllt werden müssen, können Sie unter dem Reiter "Ihr Weg in die Niederlassungserlaubnis" auf der Seite der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis im Bereich Beschäftigung, Selbstständigkeit und Forschung entnehmen.